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Rechtliche Informationen

AGB für Verbraucher und Gründungs­aufträge

Für Verbrauchergeschäfte einschließlich geschützter Gründungsaufträge natürlicher Personen.

Inhaltsübersicht1 Geltungsbereich und Vertragspartner2 Angebot und Vertragsschluss3 Leistungen und vereinbarte Ergebnisse4 Zusammenarbeit und Freigaben5 Termine und externe Dienstleister6 Preise und Zusatzkosten7 Zahlung und Zahlungsverzug8 Kampagnen und Plattformkonten9 Bereitstellung und Gewährleistung10 Haftung11 Nutzungsrechte und Arbeitsdateien12 Kundenmaterialien und rechtliche Abstimmung13 Vertraulichkeit und personenbezogene Daten14 Einsatz von KI und Referenzen15 Laufende Aufträge16 Projektabbruch und Vertragsende17 Rücktritt bei Fernabsatz und Auswärtsgeschäften18 Recht und Gerichte19 Kontakt und BeschwerdenAnhang A WiderrufsbelehrungWiderrufsrechtFolgen des WiderrufsErgänzende Information zum vorzeitigen BeginnAnhang B Muster WiderrufsformularAnhang C Vorzeitiger Beginn von DienstleistungenAnhang D Vorzeitige Bereitstellung digitaler InhalteAnhang E Leistungsbezogene Bestimmungen
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MPIONIER e.U. | Einschließlich geschützter Gründungsgeschäfte
Fassung 29.09.2026 v2.3

Diese Bedingungen betreffen individuell vereinbarte Agenturleistungen. Die Anhänge A und B enthalten die Widerrufsbelehrung und das Musterformular. Die freiwilligen Erklärungen in C und D betreffen einen gewünschten vorzeitigen Leistungsbeginn. Anhang E konkretisiert die sechs Leistungsbereiche.

1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 MPIONIER e.U., Inhaber Masad Thani, Rappgasse 3A/3/2, 1210 Wien, Österreich („Agentur“), erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. Die gesonderten B2B-AGB der Agentur gelten für diese Verträge nicht.

1.2 Erfasst sind insbesondere natürliche Personen, die vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens Leistungen zur Schaffung der Voraussetzungen dafür beauftragen (§ 1 Abs. 3 KSchG), etwa eine Website, ein Logo oder eine erste Werbekampagne. Dies gilt auch bei geplanter freiberuflicher Tätigkeit, insbesondere als Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Künstler oder Therapeut. Die bloße Absicht späterer geschäftlicher Nutzung beseitigt den Verbraucherschutz nicht.

1.3 Bei Gründungsaufträgen wird die tatsächlich beauftragende Person mit vollständigem Namen und Anschrift als Vertragspartner bezeichnet. Eine noch nicht bestehende Gesellschaft wird nicht allein durch ihre geplante Bezeichnung Vertragspartner. Eine spätere Gründung, Gewerbeanmeldung oder Firmenbucheintragung ändert die rechtliche Einordnung bei Vertragsabschluss nicht rückwirkend. Eine Vertragsübernahme setzt eine gesonderte Vereinbarung mit allen betroffenen Vertragspartnern voraus.

1.4 Die gesetzliche Einordnung richtet sich nach den tatsächlichen Umständen; eine Statusangabe oder Bestätigung des Kunden ersetzt diese Prüfung nicht. Bei bereits bestehender selbstständiger Tätigkeit ist für den konkreten Auftrag zu prüfen, ob ein Unternehmergeschäft vorliegt.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die vorvertraglichen Informationen nennen Leistungen, Gesamtpreis, Zahlungsplan, Ausführungstermine und gegebenenfalls Laufzeit, Kündigung, Fremdkosten und technische Voraussetzungen. Bei digitalen Leistungen werden die erforderlichen Angaben zu Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und Aktualisierungen vor Vertragsabschluss bereitgestellt.

2.2 Der Vertrag kommt durch eindeutige Annahme eines verbindlichen Angebots zustande, insbesondere durch Unterschrift, E-Mail oder eine auf das Angebot bezogene Nachricht über einen vereinbarten Kommunikationskanal. Gesetzlich wirksame mündliche oder schlüssige Vereinbarungen bleiben möglich, soweit keine besonderen Formvorschriften entgegenstehen. Bloße Kontaktanfragen und Schweigen sind keine Annahme. Diese AGB werden nur bei vereinbarter Einbeziehung und Bereitstellung vor der Vertragserklärung des Kunden Vertragsbestandteil. Individuelle Vereinbarungen und zwingende Verbraucherrechte gehen vor.

2.3 Der Kunde erhält die maßgeblichen Vertragsinformationen, diese AGB sowie die anwendbaren Rücktrittsinformationen vor seiner verbindlichen Erklärung. Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erhält er die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa als E-Mail mit PDF-Anlagen, rechtzeitig und spätestens vor Beginn der Dienstleistung bzw. Bereitstellung digitaler Inhalte.

2.4 Für vertragsbezogene Erklärungen können die für das Projekt benannten E-Mail-Adressen, WhatsApp-Rufnummern und Nachrichtenkonten sozialer Netzwerke genutzt werden. Eine dokumentierbare elektronische Erklärung ist eine lesbare Nachricht, die ihrem Absender zugeordnet und mit Datum und Inhalt gespeichert werden kann. Gesetzlich vorgeschriebene Formen und ausdrücklich vereinbarte besondere Abschlussverfahren bleiben unberührt.

2.5 Die für den Auftrag handelnden Personen müssen zur jeweiligen Erklärung befugt sein. Eine rein fachliche Ansprechperson gilt nicht allein deswegen als zur Bestellung kostenpflichtiger Zusatzleistungen bevollmächtigt. Besondere Ansprechpartner oder Befugnisse können für das Projekt vereinbart werden. Gesetzliche Vertretungsregeln, insbesondere § 10 KSchG, bleiben unberührt.

2.6 Telefonische und persönliche Vereinbarungen können nach Maßgabe der gesetzlichen und ausdrücklich vereinbarten Form wirksam sein. Die Agentur kann solche Vereinbarungen zur Beweissicherung zusammenfassen und eine Bestätigung anfordern. Diese Dokumentation ist keine zusätzliche Voraussetzung für die Wirksamkeit einer bereits getroffenen Vereinbarung. Gesetzliche Form-, Informations- und Dokumentationspflichten, insbesondere nach den Punkten 2.3 und 2.8, sowie vereinbarte Verfahren für datenschutzrechtliche Weisungen bleiben unberührt.

2.7 Ob eine Erklärung einen Auftrag, eine Freigabe oder eine sonstige Zustimmung enthält, richtet sich nach ihrem Inhalt und dem erkennbaren Zusammenhang. Bloßes Schweigen sowie Zustell- oder Lesebestätigungen bedeuten für sich allein keine Zustimmung. Gesetzlich wirksame schlüssige Erklärungen bleiben möglich. Die erforderliche ausdrückliche Zustimmung zu zusätzlichen Entgelten sowie besondere gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

2.8 Wird ein Dienstleistungs-Fernabsatzvertrag während eines von der Agentur eingeleiteten Anrufs ausgehandelt, ist der Verbraucher gemäß § 9 Abs. 2 FAGG erst gebunden, nachdem die Agentur das Vertragsanbot auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und der Verbraucher hierauf seine schriftliche Annahmeerklärung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Ein mündliches Ja allein genügt in diesem Fall nicht. Die Agentur stellt die erforderlichen Unterlagen beispielsweise per E-Mail mit PDF-Anlagen bereit.

2.9 Formlose Erklärungen der Agentur oder ihrer Vertreter werden nicht zum Nachteil des Verbrauchers ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 KSchG). Verbraucher müssen für Kündigung, Rücktritt oder Mängelanzeigen keine besonderen Formulare verwenden, soweit das Gesetz keine solche Form verlangt.

3 Leistungen und vereinbarte Ergebnisse

3.1 Beauftragt werden können Google-Werbekampagnen und Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Marketing, Suchmaschinenoptimierung einschließlich lokaler Suche und Unternehmensprofilen, Websites und Landingpages, Content-Produktion sowie Grafikdesign, Branding und Firmenlogos. Maßgeblich sind die vereinbarten Arbeitsergebnisse, Formate, Mengen, Kanäle, Nutzungsrechte und Betreuungszeiträume.

3.2 Die Agentur schuldet die fachgerechte Ausführung und vereinbarte Beschaffenheit ihrer Leistungen. Bei einem vereinbarten Werk schuldet sie dessen vertragsgemäße Herstellung. Bestimmte Umsätze, Anfragen, Suchmaschinenpositionen, Reichweiten oder Plattformfreigaben werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als vertragliches Ergebnis vereinbart sind. Konkrete vertragliche Zusagen werden durch diesen Hinweis nicht eingeschränkt.

3.3 Hosting, Domains, laufende Wartung, zusätzliche Softwarelizenzen und Mediabudgets sind nur enthalten, soweit dies vereinbart ist. Gesetzliche Bereitstellungs-, Gewährleistungs- und Aktualisierungspflichten bestehen unabhängig davon, ob eine zusätzliche Wartung vereinbart wird.

4 Zusammenarbeit und Freigaben

4.1 Der Kunde stellt die vereinbarten Informationen, zulässig nutzbaren Materialien und erforderlichen Zugänge zu den vereinbarten Terminen bereit, soweit deren Bereitstellung nach dem Auftrag ihm obliegt. Zugangsdaten werden über einen geeigneten sicheren Übermittlungsweg ausgetauscht. Übernimmt die Agentur die Anforderung beim bisherigen Betreuer, schuldet sie die vereinbarte fachgerechte Unterstützung, nicht dessen Mitwirkung oder Herausgabe, sofern ein solcher Erfolg nicht gesondert vereinbart wurde. Eigene Leistungs-, Sorgfalts-, Informations- und Warnpflichten der Agentur bleiben unberührt.

4.2 Der Kunde prüft insbesondere von ihm gelieferte Namen, Preise, Leistungsangaben und fachliche Aussagen auf Richtigkeit. Bei reglementierten Berufen stellt der Kunde die für seine Tätigkeit geltenden fachlichen und berufsrechtlichen Vorgaben bereit und prüft seine fachlichen Aussagen vor Veröffentlichung. Eine gesonderte rechtliche Prüfung ist nur bei entsprechender Beauftragung geschuldet; gesetzliche Warnpflichten der Agentur bleiben unberührt. Eine Freigabe entbindet die Agentur nicht von ihren eigenen vertraglichen Pflichten oder ihrer gesetzlichen Haftung.

4.3 Eine Freigabe bezieht sich auf den aus Inhalt und Zusammenhang erkennbaren Arbeitsstand und Zweck, etwa einen Entwurf, Veröffentlichungsplan oder ein Kampagnenbudget. Sie kann mündlich, telefonisch oder über einen vereinbarten Kommunikationskanal sowie durch gesetzlich wirksames schlüssiges Verhalten erklärt werden. Sie ersetzt weder eine erforderliche ausdrückliche Zustimmung zu zusätzlichen Entgelten noch bedeutet sie einen Verzicht auf Mängelrechte. Bloße Zustell- oder Lesebestätigungen und fehlende Rückmeldung sind keine Freigabe.

4.4 Soweit kein anderer Umfang vereinbart ist, sind bei einem einzelnen kreativen Arbeitsergebnis zwei gebündelte Korrekturrunden innerhalb des vereinbarten Briefings enthalten. Bei einer Website gelten diese für den gesamten vorgelegten Websiteentwurf, nicht zusätzlich für jede Seite; bei einem Logo für die ausgewählte Gestaltungsrichtung. Bei monatlichen Content-Paketen gelten zwei Runden für das gesamte vorgelegte Monatspaket. Eine Runde umfasst die zusammengefasste Rückmeldung des Kunden und deren Umsetzung. Angemessene Rückmeldetermine können vereinbart werden; verspätete Rückmeldung bewirkt keine automatische Freigabe.

4.5 Änderungen des vereinbarten Briefings, weitere Gestaltungsrichtungen und zusätzliche Korrekturrunden sind gesondert zu beauftragen. Der Kunde wird vor seiner Erklärung über den zusätzlichen Gesamtpreis oder, soweit dieser vernünftigerweise noch nicht berechnet werden kann, über die Berechnungsgrundlage und etwaige weitere Kosten informiert. Zusätzliche Entgelte setzen seine ausdrückliche Zustimmung voraus. Gesetzliche Informationspflichten und Rechte bei Kostenvoranschlägen bleiben unberührt. Die Herstellung vereinbarter oder gesetzlich geschuldeter Eigenschaften und die Behebung von Mängeln sind keine kostenpflichtigen Korrekturen und werden nicht auf diese Runden angerechnet.

4.6 Der Kunde kann einen eindeutig bezeichneten Redaktionsplan samt finalen Inhalten und Terminen gesammelt freigeben. Eine reine Themenfreigabe erlaubt noch keine Veröffentlichung später unbekannter Texte oder Bilder. Ein vereinbarter Handlungsspielraum für laufende Kampagnen bleibt auf den ausdrücklich freigegebenen Umfang und das Budget begrenzt.

4.7 Fehlt eine notwendige Freigabe, kann die Agentur nach Hinweis den davon abhängigen Arbeitsschritt im erforderlichen Umfang bis zur Klärung aussetzen. Gesetzliche Mitteilungs- und Nachfristpflichten, Rechte des Kunden sowie bereits vereinbarte Pflichten bleiben unberührt. Es entsteht keine automatische Freigabe oder zusätzliche Mindestlaufzeit.

5 Termine und externe Dienstleister

5.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Soweit eine dem Kunden obliegende Mitwirkung ausbleibt und die Agentur dies nicht zu vertreten hat, verlängern sich ausschließlich die davon betroffenen Fristen um die nachweislich erforderliche und zumutbare Dauer. Dies kann auch erforderliche Zugänge betreffen, die wegen fehlender Mitwirkung eines vom Kunden eingesetzten unabhängigen Vorbetreuers ausstehen, sofern die Agentur ihre hierfür vereinbarte Unterstützung erbracht hat. Die Agentur informiert über wesentliche Auswirkungen auf die Termine rechtzeitig. Es entsteht keine unbegrenzte Bindung des Kunden. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Verzug und Unmöglichkeit sowie nach dem FAGG, bleiben unberührt.

5.2 Die Agentur darf fachlich geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen und bleibt für deren Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Ein eigener Vertrag des Kunden mit einem Hosting-, Plattform- oder sonstigen Anbieter wird vor Abschluss klar als solcher ausgewiesen. Kostenpflichtige Verträge in seinem Namen werden nur mit entsprechender Vollmacht geschlossen.

5.3 Kontoinhaberschaft, Zahlungsweg und ein etwaiger Reseller- oder Verwaltungsdienst richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Ohne abweichende Vereinbarung werden neu registrierte Domains auf den Kunden geführt und Werbekonten dem Kunden zugeordnet; die Agentur erhält erforderliche Verwaltungsrechte. Kostenpflichtige Verträge im Namen des Kunden erfordern eine entsprechende Vollmacht. Kundeneigentum und bestehende Zugangsrechte werden nicht durch die Verwaltung auf die Agentur übertragen. Gesetzlich erforderliche vorvertragliche Informationen und Zustimmungen bleiben unberührt.

5.4 Umfang und Zuständigkeiten für beauftragtes Hosting, Wartung und Backups richten sich nach der Leistungsvereinbarung. Dazu gehören die jeweils zugesagten Systeme, Laufzeiten, Updates sowie Sicherungs- und Wiederherstellungsleistungen. Ohne gesonderten Betreuungsauftrag ist keine zusätzliche dauernde Überwachung zugesagt. Gesetzliche Informations-, Gewährleistungs- und Aktualisierungspflichten bestehen unabhängig davon.

6 Preise und Zusatzkosten

6.1 Preise gegenüber Verbrauchern werden als Gesamtpreise einschließlich anfallender Umsatzsteuer und unvermeidbarer Abgaben angegeben. Ist ein Gesamtpreis im Voraus nicht bestimmbar, werden die Berechnungsgrundlage, etwa Stundenpreis und voraussichtlicher Aufwand, sowie mögliche weitere Kosten vor Vertragsabschluss erläutert. Laufende Entgelte werden je Abrechnungszeitraum ausgewiesen.

6.2 Anzahlungen und Teilzahlungen sind nur geschuldet, wenn Betrag und Fälligkeit vereinbart wurden. Werbebudgets, Stockmaterial, Lizenzen und sonstige Fremdkosten werden vorab ausgewiesen oder gesondert zur ausdrücklichen Zustimmung vorgelegt. Voreingestellte Auswahlfelder begründen keine kostenpflichtige Zusatzbestellung.

6.3 Kostenvoranschläge sind verbindlich, soweit nicht ausdrücklich vorab erklärt wurde, dass sie unverbindlich sind. Ein Entgelt für den Kostenvoranschlag fällt nur bei vorherigem Hinweis auf die Zahlungspflicht an. Erforderliche erhebliche Überschreitungen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags werden unverzüglich angezeigt; die gesetzlichen Rechte nach § 1170a ABGB bleiben gewahrt.

7 Zahlung und Zahlungsverzug

7.1 Mangels abweichenden vereinbarten Zahlungsplans sind ordnungsgemäß fällige Rechnungen binnen 14 Tagen ab Zugang zu bezahlen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen ausstehender oder mangelhafter Leistungen bleiben unberührt.

7.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Verbrauchergeschäfte. Mahn- und Betreibungskosten werden nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und nur im notwendigen, zweckentsprechenden und zur Forderung angemessenen Ausmaß verlangt. Die für Unternehmergeschäfte vorgesehene pauschale Betreibungskostenentschädigung wird nicht berechnet.

7.3 Der Kunde kann jedenfalls mit Forderungen aufrechnen, die rechtlich mit seiner Verbindlichkeit zusammenhängen, gerichtlich festgestellt oder von der Agentur anerkannt sind; ebenso im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Agentur. Weitere gesetzliche Aufrechnungsrechte werden nicht eingeschränkt. Maßnahmen bei ausbleibender Zahlung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; eine Sperre bereits bezahlter Kundenkonten oder die Zurückhaltung fremder Zugangsdaten allein zur Durchsetzung anderer Forderungen ist nicht vereinbart.

8 Kampagnen und Plattformkonten

8.1 Kampagnenkanäle, Zielgebiete, Laufzeiten und Ausgabenobergrenzen werden vor Aktivierung vereinbart. Budgeterhöhungen bedürfen ausdrücklicher Zustimmung. Plattformbezogene Tages- und Monatsbudgets und mögliche Abrechnungsschwankungen werden erläutert. Werbekosten werden nach Vereinbarung direkt vom Kunden oder über die Agentur bezahlt; eine Vorfinanzierung durch die Agentur ist nur geschuldet, wenn vereinbart. Nicht verbrauchte Vorschüsse werden nach Abrechnung zurückgezahlt oder mit Zustimmung verrechnet.

8.2 Änderungen von Suchalgorithmen, Anzeigenrichtlinien oder Plattformfunktionen können Ergebnisse beeinflussen. Soweit bekannt gewordene Plattformänderungen die vereinbarte Leistung wesentlich betreffen, gelten die vertraglichen und gesetzlichen Informations- und Sorgfaltspflichten. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung. Ein Verschulden der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen wird dadurch nicht ausgeschlossen.

8.3 Personenbezogene Zielgruppenlisten, Tracking, Remarketing und Veröffentlichungen werden nur im vereinbarten Umfang und unter Beachtung der jeweils erforderlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen eingesetzt. Diese AGB ersetzen keine Einwilligung von Besuchern, Empfängern oder betroffenen Personen.

9 Bereitstellung und Gewährleistung

9.1 Die Agentur stellt vereinbarte Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Formaten und Zugangswegen bereit. Der Kunde wird um Rückmeldung bei erkennbaren Abweichungen gebeten. Eine kurze Prüf- oder Rügefrist, deren Versäumung zum Verlust von Verbraucherrechten führt, wird nicht vereinbart. Schweigen, Nutzung oder eine gestalterische Freigabe gelten nicht als Verzicht auf Gewährleistung.

9.2 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach ABGB und KSchG sowie, soweit anwendbar, nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Gesetzliche Fristen und Beweislastregeln werden nicht verkürzt oder zum Nachteil des Kunden geändert. Der Kunde hat nach den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Herstellung des mangelfreien Zustands und gegebenenfalls Preisminderung oder Vertragsauflösung.

9.3 Für digitale Leistungen gelten insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Bereitstellung, vereinbarte und objektiv erforderliche Eigenschaften sowie Aktualisierungen. Die Agentur stellt die gesetzlich geschuldeten Aktualisierungen bereit und informiert über sie. Eine Abweichung von objektiv erforderlichen Eigenschaften oder Aktualisierungspflichten wird durch diese AGB nicht vereinbart. Eine fehlende gesonderte Wartungsvereinbarung beseitigt diese Pflichten nicht.

9.4 Veränderungen durch den Kunden oder Dritte schließen Gewährleistungsrechte nicht pauschal aus. Für die rechtliche Beurteilung sind Ursache und Zeitpunkt des Mangels sowie die gesetzlichen Voraussetzungen maßgeblich. Die Agentur unterstützt die gesetzlich geschuldete Fehlerbehebung ohne Zusatzvergütung.

10 Haftung

10.1 Für Schäden und sonstige Pflichtverletzungen haftet die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Umfang und Verantwortung für eine Datensicherung richten sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Die gesetzlichen Sorgfaltspflichten der Agentur und ihrer Erfüllungsgehilfen bleiben bestehen; die Haftung für Datenverluste wird nicht allein wegen einer unterlassenen Kundensicherung ausgeschlossen.

11 Nutzungsrechte und Arbeitsdateien

11.1 Nach Zahlung der Vergütung für das jeweilige eigenständig vereinbarte Arbeitsergebnis erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Vorher gestattete Veröffentlichungen sind im dafür freigegebenen Umfang erlaubt. Für individuell für den Kunden gestaltete finale Logos und individuelle prägende Elemente eines Corporate Designs wird, soweit rechtlich möglich, ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Werknutzungsrecht für sämtliche vereinbarten geschäftlichen Verwendungen einschließlich Print, Website, Social Media und bezahlter Werbung eingeräumt. Bearbeitungen durch den Kunden oder dessen beauftragte Dienstleister sind im Rahmen zwingender Urheberpersönlichkeitsrechte gestattet. Die Agentur beschafft erforderliche Rechte ihrer Mitwirkenden und verwendet diese individuellen Endgestaltungen nicht für andere Kunden. Gesetzliche Einreden und Mängelrechte bleiben gewahrt.

11.2 Für andere finale Arbeitsergebnisse, insbesondere Websites, Texte, Fotos, Videos und Werbemittel, erhält der Kunde mangels anderer Vereinbarung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht zur vereinbarten eigenen Nutzung einschließlich des eigenen Unternehmensauftritts, organischer Veröffentlichungen und bezahlter Werbung sowie zur dafür erforderlichen Bearbeitung, Vervielfältigung und Einschaltung eigener Dienstleister. Weitere Verwertung, insbesondere Weiterverkauf als eigenständiges Produkt, wird gesondert vereinbart. Bei geschützten Gründungsaufträgen umfasst die eigene Nutzung auch das konkret geplante Unternehmen; eine spätere Vertragsübernahme ist gesondert zu klären.

11.3 Bei wirksamer Vertragsauflösung oder Rücktritt richten sich die weitere Nutzung der Inhalte, deren Herausgabe und die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Regeln. Eine zusätzliche Vertragsstrafe für die Ausübung gesetzlicher Rechte wird nicht vereinbart.

11.4 Die Übergabe umfasst die für das finale individuelle Arbeitsergebnis vorhandenen bearbeitbaren Projektdateien in ihrem Erstellungsformat, sofern nicht vor Beauftragung ausdrücklich ein anderes Lieferformat vereinbart wurde. Formate und zur Bearbeitung erforderliche Programme werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt. Für Logos werden zusätzlich eine geeignete Vektordatei und gebräuchliche Rasterformate geliefert. Nicht umfasst sind verworfene Entwürfe, Rohaufnahmen, interne Kalkulationen, allgemeine Prompts und wiederverwendbare Werkzeuge der Agentur, soweit diese nicht gesondert bestellt oder zur zugesagten Nutzung erforderlich sind. Bei Websites werden geschuldeter Quellcode, kundenspezifische Konfiguration und vereinbarte Exporte übergeben; nicht exportierbare Baukastensysteme sind vor Auftrag offenzulegen.

11.5 Drittmaterial, etwa Stockfotos, Musik, Schriftsoftware, Bibliotheken und Plugins, unterliegt seinen jeweiligen Lizenzen. Nutzungsgrenzen, zusätzliche Lizenzkosten und fehlende Übertragbarkeit werden vor der betreffenden Bestellung offengelegt und vereinbart. Die Agentur darf zugesagte Verwendungen nicht nachträglich durch ungeeignete Lizenzen beschränken. Exklusivität gilt nicht für offen ausgewiesene allgemeine Schriften oder technische Standardbestandteile. Nicht exklusiv lizenzierbares Stockmaterial wird nicht als exklusives Logo zugesagt. Für ausschließlich KI-generierte Elemente wird ohne gesonderte Klärung keine rechtliche Exklusivität versprochen; zugesagte Exklusivität darf durch den Werkzeugeinsatz nicht unterlaufen werden.

12 Kundenmaterialien und rechtliche Abstimmung

12.1 Der Kunde darf der Agentur nur Materialien und Daten zur Nutzung überlassen, die er dafür rechtmäßig bereitstellen kann. Er informiert über bekannte Nutzungsbeschränkungen. Schadenersatzansprüche bei Rechtsverletzungen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere Verschulden und Ursächlichkeit; eine verschuldensunabhängige Freistellung ist nicht vereinbart.

12.2 Die Agentur erbringt keine anwaltliche Rechtsberatung. Ein Rechtsgutachten, eine Markenrecherche oder die rechtliche Prüfung gesundheits- oder berufsbezogener Werbeaussagen ist nur Vertragsinhalt, wenn Umfang und qualifizierte Durchführung gesondert vereinbart werden. Die eigene fachgerechte Leistungserbringung sowie gesetzliche Prüf-, Warn- und Aufklärungspflichten der Agentur bleiben unberührt.

13 Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

13.1 Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Projektinformationen vertraulich. Zulässig bleibt die erforderliche Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Mitwirkende und aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Die Agentur verarbeitet Kontaktdaten und Vertragsdaten entsprechend den gesonderten Datenschutzhinweisen und den gesetzlichen Vorschriften.

13.2 Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, wird vor dieser Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Rollen, Weisungen, eingesetzte Unterauftragsverarbeiter, Sicherheitsmaßnahmen und etwaige Drittlandübermittlungen werden konkret geklärt. Eine pauschale Zustimmung in diesen AGB ersetzt diese Vereinbarung nicht.

13.3 Patienten-, Gesundheits-, Mandatsdaten und sonstige besonders vertrauliche Inhalte werden nur über ausdrücklich vereinbarte geeignete Verfahren und auf rechtmäßiger Grundlage übermittelt und verarbeitet. Solche Daten werden nicht ungeprüft in Werbeplattformen oder allgemein zugängliche KI-Dienste eingegeben. Gesetzliche Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten werden bei der Projektgestaltung berücksichtigt.

14 Einsatz von KI und Referenzen

14.1 KI-Werkzeuge können bei der Erstellung von Entwürfen und Inhalten unterstützend eingesetzt werden, soweit dies den vereinbarten Anforderungen, Rechten Dritter, Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten entspricht. Die Agentur bleibt für die geschuldete Qualität und erforderliche menschliche Prüfung verantwortlich. Eine vereinbarte ausschließlich menschliche Erstellung oder zugesagte Exklusivität darf dadurch nicht unterlaufen werden.

14.2 Kundenname, Logo, Projektinhalte, Abbildungen und Bewertungen werden nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung als Referenz veröffentlicht. Eine solche Freigabe ist keine Voraussetzung für den Auftrag. Erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen werden getrennt eingeholt.

15 Laufende Aufträge

15.1 Laufende Betreuung wird grundsätzlich als unbefristeter Vertrag mit einer dreimonatigen Mindestlaufzeit angeboten. Die Mindestlaufzeit gilt nur, wenn sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde; Leistungsbeginn und frühestmögliches Vertragsende werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt. Ohne solche Vereinbarung besteht keine Mindestlaufzeit. Beide Parteien können bereits während der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zu deren Ende kündigen, danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat, ohne Bindung an das Monatsende. Es entsteht keine neue feste Mindestlaufzeit. Eine ausdrücklich vereinbarte reine Befristung endet dagegen ohne automatische Verlängerung.

15.2 Abweichend von Punkt 15.1 kann für laufende SEO-Betreuung im einzelnen Vertrag ausdrücklich eine sechsmonatige Mindestlaufzeit vereinbart werden. Eine einmalige SEO-Leistung begründet keine Mindestlaufzeit. Die Kündigungsregelungen aus Punkt 15.1 gelten entsprechend: Kündigung bereits zum Ende der Mindestlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist ohne neue Mindestbindung. Preis, Laufzeit und Kündigung werden vor Abschluss offengelegt. Kündigungen sind insbesondere per E-Mail oder über die für das Projekt vereinbarten Nachrichtenkanäle möglich. Ein Telefonat kann durch eine dokumentierte Erklärung ergänzt werden. Gesetzliche Formfreiheit und günstigere zwingende Kündigungsrechte bleiben unberührt. Die Kündigung kann vor Beginn der Kündigungsfrist erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Preiserhöhungen und zusätzliche kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer neuen Vereinbarung.

15.3 Bei Vertragsende richten sich entstandene Vergütungsansprüche nach der Vereinbarung und dem Gesetz. Zeitbezogene Entgelte für nicht mehr geschuldete Betreuungszeiträume werden anteilig abgegrenzt; separat beauftragte Einmalleistungen werden nach den dafür geltenden Regeln abgerechnet. Gesetzliche Bereitstellungs-, Aktualisierungs- und Gewährleistungspflichten bleiben bestehen.

16 Projektabbruch und Vertragsende

16.1 Ein gesetzlicher Rücktritt nach FAGG wird ausschließlich nach den dafür geltenden Regeln abgerechnet; die folgenden Bestimmungen begründen dafür keine Stornogebühr. Sonstige gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Auflösungsrechte bleiben unberührt.

16.2 Bestellt der Kunde ein Werk außerhalb eines gesetzlichen Rücktrittsrechts ab und liegen die Voraussetzungen des § 1168 ABGB vor, kann der Agentur das vereinbarte Entgelt zustehen. Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb oder absichtlich versäumter anderweitiger Erwerb. Die Agentur legt die Berechnung nachvollziehbar dar und erfüllt ihre Informationspflicht nach § 27a KSchG. Eine pauschale Verrechnung des gesamten Auftrags ohne diese Prüfung ist nicht vereinbart.

16.3 Bei Vertragsende übergibt die Agentur die dem Kunden zustehenden Zugänge, geschuldeten Arbeitsergebnisse und vereinbarten Exporte innerhalb der vereinbarten oder gesetzlich gebotenen Frist. Die vertraglich geschuldete Bereitstellung der Arbeitsergebnisse ist mit dem dafür vereinbarten Honorar abgegolten. Darüber hinausgehende Migration, Schulung oder Unterstützung eines Nachfolgedienstleisters ist nur im vereinbarten Umfang geschuldet; gesetzliche Pflichten und die Behebung eigener Mängel werden dadurch nicht eingeschränkt. Bekannte wesentliche Einschränkungen der ausdrücklich vereinbarten Nutzung sind nach den gesetzlichen Informations- und Warnpflichten mitzuteilen. Fremde Zugänge und bereits bezahlte unabhängige Leistungen werden nicht zur Durchsetzung anderer Forderungen blockiert. Rückabwicklung und weitere Nutzung bei Rücktritt oder Vertragsauflösung richten sich nach den gesetzlichen Regeln.

17 Rücktritt bei Fernabsatz und Auswärtsgeschäften

17.1 Bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht im gesetzlichen Anwendungsbereich grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Die Belehrung in Anhang A und das Formular in Anhang B werden vor Vertragsabschluss bereitgestellt. Gesetzliche Fristverlängerungen bei fehlender Belehrung und sonstige zwingende Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

17.2 Dienstleistungen beginnen vor Ablauf dieser Frist nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden; bei Auswärtsgeschäften wird dieses auf einem dauerhaften Datenträger erklärt. Der Kunde wird über eine mögliche anteilige Zahlung bei Rücktritt informiert. Bei entgeltlichen Dienstleistungen entfällt das Rücktrittsrecht erst nach vollständiger Erbringung, wenn außerdem die gesetzlich erforderliche vorherige ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung vorliegen. Anhang C enthält eine freiwillige Erklärung hierfür.

17.3 Bei nicht auf körperlichen Datenträgern bereitgestellten digitalen Inhalten entfällt das Rücktrittsrecht bei entgeltlichen Verträgen mit Beginn der Erfüllung nur, wenn zuvor die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn, die Bestätigung der Kenntnis vom Rechtsverlust und die erforderliche Vertragsausfertigung oder -bestätigung vorliegen. Anhang D ist ausschließlich für entsprechend eingeordnete digitale Inhalte bestimmt. Die bloße individuelle Anfertigung eines Logos oder einer Website beseitigt das Rücktrittsrecht nicht automatisch.

18 Recht und Gerichte

18.1 Es gilt österreichisches Recht. Soweit zwingende Vorschriften eine Rechtswahl ausschließen oder dem Kunden unabhängig davon Schutz durch andere Rechtsvorschriften gewähren, bleiben diese anwendbar. Insbesondere wird einem Verbraucher der zwingende Schutz des nach den anwendbaren Kollisionsregeln maßgeblichen Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats nicht entzogen. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; ein ausschließlicher Gerichtsstand Wien wird nicht vereinbart.

19 Kontakt und Beschwerden

MPIONIER e.U. · Masad Thani
Rappgasse 3A/3/2, 1210 Wien, Österreich
Telefon: +43 664 1295564
E-Mail: office@mpionier.com
Firmenbuch: FN 686228i, Handelsgericht Wien
Bestandskunden / Service: service@mpionier.com
Website: https://mpionier.com

Beschwerden können an diese Kontaktdaten gerichtet werden. Gesetzliche Informationspflichten über alternative Streitbeilegung, insbesondere bei einer nicht beigelegten Verbraucherbeschwerde, bleiben unberührt.

Anhang A Widerrufsbelehrung

Für Dienstleistungen und digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger bei Verträgen im Anwendungsbereich des FAGG.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MPIONIER e.U., Inhaber Masad Thani, Rappgasse 3A/3/2, 1210 Wien, Österreich, Telefon: +43 664 1295564, E-Mail: office@mpionier.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ergänzende Information zum vorzeitigen Beginn

Die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen für den Verlust des Rücktrittsrechts richten sich nach § 18 FAGG und Abschnitt 17 dieser AGB. Für Dienstleistungen entsteht ein anteiliger Zahlungsanspruch bei Rücktritt nur unter den Voraussetzungen des § 16 FAGG, insbesondere bei erforderlichem ausdrücklichem Verlangen und ordnungsgemäßer Information. Für digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger fällt bei wirksamer Ausübung des Rücktrittsrechts kein anteiliges Entgelt nach § 16 Abs. 3 FAGG an.

Anhang B Muster Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An MPIONIER e.U., Inhaber Masad Thani, Rappgasse 3A/3/2, 1210 Wien, Österreich, E-Mail: office@mpionier.com:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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____________________________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
____________________________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s)
____________________________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)
____________________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
____________________________________________________________________

Datum
____________________________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Anhang C Vorzeitiger Beginn von Dienstleistungen

Freiwillige gesonderte Erklärung für Dienstleistungen. Diese Erklärung ist keine Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Ohne ausdrückliches Verlangen beginnt die Agentur eine vom gesetzlichen Rücktrittsrecht erfasste Dienstleistung erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist.

Kunde und Anschrift
____________________________________________________________________

Angebotsnummer und Vertragsdatum
____________________________________________________________________

Dienstleistungen, für die ein vorzeitiger Beginn gewünscht wird
____________________________________________________________________

☐ Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass MPIONIER e.U. die oben bezeichneten Dienstleistungen bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist von 14 Tagen beginnt.

☐ Ich bestätige meine Kenntnis, dass ich mein Rücktrittsrecht bei vollständiger Erbringung dieser Dienstleistungen durch MPIONIER e.U. verliere, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der bloße Beginn der Dienstleistung lässt dieses Recht noch nicht entfallen.

Wenn ich vor vollständiger Erbringung wirksam zurücktrete, habe ich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Betrag für die bis zu meiner Rücktrittserklärung erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang zu zahlen. Voraussetzung sind insbesondere mein ausdrückliches Verlangen nach vorzeitigem Beginn und die ordnungsgemäße Information über Rücktritt und anteilige Zahlung. Diese Erklärung ersetzt die Widerrufsbelehrung nicht.

Gewünschter Beginn
____________________________________________________________________

Datum und Name / Unterschrift bei Erklärung auf Papier
____________________________________________________________________

Die Erklärung kann auch durch eine eindeutige gesonderte E-Mail mit Bezug auf den konkreten Auftrag abgegeben werden. Die Agentur bestätigt sie zusammen mit den maßgeblichen Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger. Keine Auswahl ist vorangekreuzt.

Anhang D Vorzeitige Bereitstellung digitaler Inhalte

Freiwillige gesonderte Erklärung ausschließlich für entgeltliche digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger. Dieses Formular ist nicht pauschal auf sämtliche Webdesign-, Beratungs- oder Kampagnenleistungen anzuwenden. Ohne die erforderlichen Erklärungen beginnt die vorzeitige Bereitstellung nicht.

Kunde und Anschrift
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Angebotsnummer und Vertragsdatum
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Konkret bezeichnete digitale Inhalte und vereinbarter Gesamtpreis
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☐ Ich stimme ausdrücklich zu, dass MPIONIER e.U. vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist von 14 Tagen mit der Vertragserfüllung durch Bereitstellung der oben bezeichneten digitalen Inhalte beginnt.

☐ Ich bestätige meine Kenntnis, dass ich mit Beginn dieser Vertragserfüllung mein Rücktrittsrecht für diese digitalen Inhalte verliere, sofern mir zuvor auch die gesetzlich erforderliche Vertragsausfertigung oder -bestätigung einschließlich dieser Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wurde.

Der Rechtsverlust betrifft nur die konkret bezeichneten digitalen Inhalte und tritt nur bei Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen ein. Diese Erklärung ersetzt weder die Widerrufsbelehrung noch die Vertragsbestätigung. Bei wirksamer Ausübung eines noch bestehenden Rücktrittsrechts ist für solche digitalen Inhalte kein anteiliges Entgelt nach § 16 Abs. 3 FAGG geschuldet.

Gewünschter Bereitstellungszeitpunkt
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Datum und Name / Unterschrift bei Erklärung auf Papier
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Die Erklärungen werden gesondert und freiwillig abgegeben, nicht durch eine allgemeine AGB-Zustimmung. Die Agentur übermittelt die erforderliche Bestätigung vor dem vorzeitigen Bereitstellungsbeginn, beispielsweise per E-Mail mit PDF-Anlage. Keine Auswahl ist vorangekreuzt.

Anhang E Leistungsbezogene Bestimmungen

Die folgenden Bestimmungen gelten nur für tatsächlich beauftragte Leistungen. Individuell vereinbarte Leistungsbeschreibungen gehen vor. Eine bestimmte Plattform, Leistung oder Menge wird nicht allein durch ihre Nennung bestellt.

E1 Google Ads und Suchmaschinenwerbung

Der Auftrag legt Suchnetzwerke, Zielregionen, Kampagnenzahl, Anzeigenformate, Einrichtung und laufende Betreuung fest. Agenturhonorar und Mediabudget werden getrennt ausgewiesen. Tracking und Conversion-Messung sind nur im vereinbarten Umfang und unter den erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen umfasst. Unterschiedliche Zuordnungsmodelle und technisch begrenzte Messbarkeit werden bei Auswertungen berücksichtigt. Kein bestimmter Klickpreis, Umsatz oder Umfang an Anfragen wird ohne konkrete Zusage garantiert.

E2 Social Media Marketing

Vereinbart werden die tatsächlich betreuten Kanäle, etwa Facebook, Instagram einschließlich Reels, TikTok oder LinkedIn, sowie Anzahl und Art der Posts, Kurzvideos, Stories und Anzeigen. Produktion, Veröffentlichung und Werbeschaltung gehören nur im vereinbarten Umfang zum Auftrag. Kommentar- und Nachrichtenbetreuung, Krisenkommunikation und Erreichbarkeit außerhalb vereinbarter Zeiten sind nur enthalten, wenn ausdrücklich bestellt. Der Freigabeablauf richtet sich nach den AGB; Themenfreigabe und Freigabe finaler Inhalte werden unterschieden.

E3 Suchmaschinenoptimierung und lokale Sichtbarkeit

Der Auftrag benennt technische und inhaltliche Optimierungen, betreute Seiten und Suchthemen sowie gegebenenfalls Google-Unternehmensprofil, Maps und Maßnahmen zur Gewinnung echter Bewertungen. Drittplattformen entscheiden über Rankings, Profilverifizierung und Bewertungen. Gekaufte oder fingierte Bewertungen und manipulative Rezensionen sind nicht Leistungsbestandteil. Vom Kunden zu liefernde Unternehmensnachweise werden abgestimmt. Eine bestimmte Position oder Bewertungszahl ist nur bei konkreter vertraglicher Zusage geschuldet.

E4 Websites und Landingpages

Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang für Seiten, Funktionen, Formulare, Integrationen, unterstützte Systeme, Inhalte, Tests und Lieferformate. Sicherungen und Eingriffe in bestehende Systeme richten sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Rechtstexte, Consent-Technik, Barrierefreiheit, Hosting und laufende Betreuung sind nur im vereinbarten oder gesetzlich geschuldeten Umfang enthalten. Gesetzlich geschuldete Eigenschaften, Warnpflichten und Aktualisierungen bleiben bestehen; fehlende Zusatzbestellung legitimiert keine rechtswidrige Umsetzung.

E5 Content Produktion

Die Leistungsvereinbarung benennt Anzahl, Umfang, Formate und Sprachen von Texten, Fotos, Videos und Werbemitteln sowie Produktions-, Reise- und Drehtermine. Ob Studio, Darsteller, Sprecher, Stockmaterial oder Musik zusätzlich zu bezahlen sind, wird vor Bestellung geklärt. Für Bildnis-, Aufnahme-, Musik- und Veröffentlichungsrechte gelten die Vereinbarung und die gesetzlichen Pflichten. Ein erneuter Dreh wegen eines nachträglich geänderten Briefings ist nur nach vereinbartem Zusatzauftrag kostenpflichtig; die Behebung eines von der Agentur zu verantwortenden Mangels wird nicht zusätzlich verrechnet.

E6 Grafikdesign Branding und Firmenlogos

Bei einer Logoentwicklung sind mangels anderer Vereinbarung zwei ausgearbeitete unterschiedliche Gestaltungsrichtungen zur Auswahl und zwei gebündelte Korrekturrunden an einer ausgewählten Richtung enthalten. Ein Branding-Auftrag umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Anwendungen, etwa Farb- und Schriftkonzept, Geschäftsausstattung oder Gestaltungsleitfaden. Die vereinbarte individuelle Endgestaltung, ihre exklusiven Nutzungsrechte und bearbeitbaren Dateien richten sich nach den AGB. Markenrecherche, Schutzfähigkeitsgutachten und Markenanmeldung sind gesonderte Leistungen befugter Fachleute; erkennbare Rechtsrisiken werden nicht verschwiegen.

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